Drohnen sollen mit Chip fliegen

Bericht aus der NZZ, von Ursina Haller / 14.7.2016, 11:22 Uhr

Drohnen sollen künftig nicht mehr ohne Registrierung abheben. Der Bund arbeitet an einer Regelung, die die Besitzer leichter identifzierbar macht.

Abstürze, missachtete Flugverbote und flächendeckende Filmaufnahmen: Der Einsatz privater Drohnen sorgt regelmässig für Ärger. Weil die Besitzer der Flugobjekte oft kaum zu identifizieren sind, können sie nur schwer zur Rechenschaft gezogen werden. Das soll sich nun ändern. Wie Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilschutzfahrt (Bazl) heute im Interview von Radio SRF sagte, arbeitet der Bund an einer Registrierungspflicht für Drohnen.

Damit die Strafverfolgungsbehörden fehlbare «Piloten» aufspüren können, soll jede Drohne einen Chip erhalten, so dass sich der Käufer registrieren muss. Dieser sendet seine Position in das Handynetz und mithilfe einer zugewiesenen IP-Adresse werden die Geräte identifizierbar. So kann die Polizei auch im Nachhinein noch feststellen, wer die Drohne geflogen hat.

Auch Modelle aus der Spielwarenabteilung

Bisher sei jedoch erst ein Grundsatzentscheid gefallen für die Registrierung, so Holderegger. Für den Datenzugriff werde es rechtliche Einschränkungen brauchen. So müsse beispielsweise zwingend die Zustimmung eines Richters vorliegen.

Gegenwärtig braucht es nur für Drohnen über 30 Kilogramm eine Bewilligung des Bazl. Das Amt legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest. Unter die elektronische Registrierungspflicht würden indessen bereits Drohnen ab 500 Gramm fallen. Damit wären auch die sehr verbreiteten günstigen Modelle aus der Spielwarenabteilung eingeschlossen.

Es werde sicher eine Übergangsfrist geben, erklärt Holderegger. «Zuerst müssen die neuen Geräte mit einem Chip ausgerüstet sein, nach einem bestimmten Zeitraum müssen auch bestehende Geräte nachgerüstet werden».

Rechtliche Hürden

Bis Drohnen nur noch mit einem elektronischem Chip abheben, dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen: Eine Registrierungspflicht muss vom Parlament abgesegnet werden, und es braucht neue Gesetzesbestimmungen über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien. Ausserdem sind heikle Datenschutzfragen zu klären. Damit wäre die Schweiz nicht allein, wie Holderegger weiss: Auch andere europäische Behörden würden darüber nachdenken, Drohnen elektronisch registrieren zu lassen.

 (Quelle: Bericht aus der NZZ, von Ursina Haller / 14.7.2016, 11:22 Uhr)

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